Wie funktioniert eigentlich: Die Rechtsschutzversicherung?
Hier erklären wir, was eine Rechtsschutzversicherung ist und worauf man beim Abschluss solcher Versicherung unbedingt achten soll.
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Wie funktioniert eigentlich: Die Rechtsschutzversicherung?

Viele werden aus der Werbung oder von Freunden oder Verwandten schon gehört haben, dass eine Rechtsschutzversicherung eine praktische Sache sein kann. Man soll sich keine Sorgen mehr machen, weil im Streitfall die Versicherung schützend vor einem steht, in der Werbung gerne als „Engel“ oder Superheld dargestellt wird. Aber wie funktioniert das in der Wirklichkeit? Eine Rechtsschutzversicherung ist nichts anderes als eine gewöhnliche private Versicherung, die man also erst einmal abgeschlossen haben muss. Sie besteht nicht automatisch und ist auch nicht staatlich. Fast alle Versicherungen bieten sie an. Die Kosten liegen zwischen ungefähr 80 und bis zu 300 Euro im Jahr. Mitversichert sind meistens Ehepartner und im Haus lebende Kinder bis zu einem bestimmten Alter, je nach Versicherung.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Dazu gehört im Grunde alles, was vor Gericht landen kann, also – als wenige Beispiele – ein Streit über Gewährleistung für ein defektes Fahrzeug, Verkehrsunfallschäden, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Scheidungen, Strafverfahren, Bescheide von Verwaltungsbehörden. Die Kosten, die übernommen werden, sind Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten, also alle Kosten, die mit dem Streit verbunden sind. Dazu gehören natürlich auch dieselben Kosten der Gegenseite, wenn der Versicherungsnehmer einen Streit einmal verlieren sollte. Nicht übernommen wird dagegen die jeweilige „Hauptforderung“, also das, worum es bei dem Streit ging (z.B. Reparaturkosten eines Fahrzeuges nach einem Unfall).

Die Rechtsschutzversicherung umfasst immer bestimmte Rechtsgebiete. Je mehr Gebiete abgedeckt sind, umso teuer ist meist die Versicherung. Nur in die versicherten Rechtsgebiete fallende Streitigkeiten werden auch von der Versicherung bezahlt. Typische versicherte Rechtsgebiete sind Verkehrsrecht – darunter fallen Verkehrsunfälle und Bußgeldverfahren, Arbeitsrecht – das umfasst vor allem Schutz vor Kündigungen und Abmahnungen durch den Arbeitgeber – und Familienrecht (vor allem Scheidungen, Kindessachen).

Achtung: Meistens ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen, das heißt der Versicherte muss einen Teil der Kosten selbst tragen. Diese beträgt meistens 150 Euro.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss sich nicht selbst um die Prüfung kümmern. Er oder sie kann sich selbst einen Rechtsanwalt aussuchen. Der Rechtsanwalt stellt, wenn ihm die Versicherungsnummer und der Name der Versicherung vorliegen, eine Deckungsanfrage bei der Versicherung. Dies kostet bei manchen Rechtsanwälten auch dann Geld, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt. Wird der Rechtsanwalt danach aber weiter tätig, ist die Deckungsanfrage in jedem Fall kostenfrei. Danach rechnet der Rechtsanwalt meist auch direkt mit der Versicherung ab. Der Versicherte muss sich um nichts mehr kümmern.

Wir empfehlen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mindestens für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Vergleichen lohn sich dabei – die Beiträge unterscheiden sich ganz erheblich.