Wie funktioniert eigentlich: Die elektronische Steuererklärung?
Steuererklärungen gibt es in Deutschland für fast alle Bereiche. Für Privatpersonen ist wohl die alljährliche Einkommensteuererklärung am bekanntesten. Viele schicken immer noch per Hand ausgefüllte Steuererklärungen samt Belegen mit der Post an das Finanzamt. Doch bei vielen Steuerpflichtigen ist auch das neue Digitalzeitalter schon angekommen und sie bevorzugen eine elektronische Steuererklärung.
Für Sie persönlich gibt es seit 2001 das Programm ElsterFormular mit dem sympathischen Icon einer diebischen Elster https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular. „Elster“ heißt ganz einfach ELektronische STeuerERklärung. Sie können mit diesem völlig kostenfreien Programm Ihre Steuererklärung am Computer erstellen, über das Internet an die Finanzämter schicken und mit einer Signaturkarte auch elektronisch unterschreiben. Eine solche Signaturkarte haben die meisten Steuerpflichtigen noch nicht. Hier kommt Ihr Steuerberater ins Spiel: Ihr Steuerberater kann mit einer Karte, die er von der Steuerberaterkammer erhalten kann, Ihre Steuererklärung auch unterschreiben und an das Finanzamt senden. Er kann mit Ihrem Einverständnis auch viele Daten direkt vom Finanzamt abrufen. Ihr Arbeitslohn, Krankenkassenbeiträge, Bankverbindung und vieles mehr werden seit einigen Jahren direkt von Arbeitgebern, Krankenkassen, Versicherungen und anderen Stellen direkt an die Finanzämter übermittelt.
Selbstverständlich übermittelt Ihr Steuerberater Ihre Steuererklärung nur, wenn Sie dem zustimmen. Dafür gibt es verschiedene Wege: In unserer Kanzlei wird es so gehandhabt, dass Sie wie gewohnt Ihre Belege abgeben und eine Vollmacht zum Abruf von Daten aus Ihrem Steuerkonto erteilen. Wir bereiten die Steuererklärung vor und senden Ihnen dann sowohl einen Ausdruck des Datensatzes, den wir an das Finanzamt übermitteln wollen, als auch die gewohnten Formulare. So können Sie – falls Sie daran gewöhnt sind – alles gut nachvollziehen. Außerdem erhalten Sie eine Steuerberechnung und Ihre Belege zurück. Steuererklärung und Berechnung binden wir in einem Buch, damit Sie die Unterlagen leicht durchsehen und wiederfinden können. Wenn Ihnen alles korrekt erscheint, können Sie auf einem mitgesendeten Formular mit Ihrer Unterschrift die Freigabe bestätigen. Natürlich stehen wir für die Richtigkeit der Steuererklärung auch dann gerade, wenn Sie die Freigabe erklärt haben. Die Freigabe ersetzt nämlich lediglich Ihre Unterschrift, die Sie früher auf dem Formular „Mantelbogen“ geleistet hätten.
Bei der elektronischen Steuererklärung müssen dem Finanzamt in der Regel keine Belege vorgelegt werden. Falls das Finanzamt doch einmal Belege anfordert, kümmert sich Ihr Steuerberater darum. Und wenn Sie es wünschen, wird der Steuerbescheid vom Finanzamt direkt an Ihren Steuerberater geschickt, der den Bescheid auf Richtigkeit prüft. Dies ist natürlich keine Pflicht, allerdings sind statistisch so viele Bescheide zumindest teilweise falsch, dass eine Prüfung durch den Steuerberater zu empfehlen ist.
Haben Sie noch Fragen zur elektronischen Steuererklärung?