Corona-Überbrückungshilfe 3 und Neustarthilfe
Das Wirtschaftsministerium zahlt neue Corona-Überbrückungshilfe nun auch für die Zeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Wir sagen, wer sie bekommt und wie hoch sie sind.
Corona, Hilfen, Überbrückungshilfe, Soforthilfe, Neustarthilfe
5545
post-template-default,single,single-post,postid-5545,single-format-standard,cookies-not-set,qode-quick-links-1.0,vcwb,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,qode_grid_1300,footer_responsive_adv,qode-theme-ver-11.1,qode-theme-bridge,wpb-js-composer js-comp-ver-7.6,vc_responsive

Corona-Überbrückungshilfe 3 und Neustarthilfe

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die sogenannte Überbrückungshilfe erneut verlängert. Bis 31.03.2021 kann noch die Überbrückungshilfe für die Zeit von September bis Dezember 2020 beantragt werden. Mittlerweile ist das auch für die Zeit von November 2020 bis Juni 2021 möglich. Dieses Zeitfenster ist verbindlich, das heißt auch für Unternehmen, die für November und Dezember bereits Überbrückungshilfe 2 erhalten haben, muss Überbrückungshilfe 3 für diese Monate beantragt werden.

Falls Sie noch keine Überbrückungshilfe 2 (für die Monate September bis Dezember 2020) erhalten haben und meinen, darauf Anspruch zu haben, sprechen Sie uns bitte so schnell wie möglich an! Dies ist nur noch bis 31.03.2021 möglich!

Voraussetzungen

Zur Antragstellung berechtigt sind alle Unternehmen (einschließlich "Solo-Selbstständiger"), die in den Monaten November 2020 bis Juni 2021

- Einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent in irgendeinem Monat im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten

verzeichnet haben

und

- der Umsatz 2020 muss unter 100 % des Umsatzes 2019 liegen.

Achtung: Diese Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen.

Höhe

Künftig werden erstattet:

  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch.
  • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent.
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent.

Achtung: Sie müssen den Umsatzeinbruch zwischen März und Juni 2021 schätzen. Wir können für Sie den Antrag nicht stellen, wenn Sie uns keine Schätzung mitteilen.

Mit Fixkosten sind dabei die unabhängig vom Umsatz weiterlaufenden Betriebsausgaben gemeint, z.B.:

  • Mieten und Pachten,
  • weitere Mietkosten,
  • Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite
  • Finanzierungskostenanteil von Leasingraten,
  • Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV,
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen,
  • Grundsteuern,
  • Betriebliche Lizenzgebühren,
  • Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben wie Kosten für Finanz- und Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss.

Für Personalkosten für Personal, das nicht in Kurzarbeit ist, werden die Fixkosten pauschal um 20 % erhöht.

Die "Überbrückungshilfe Plus" ist ab Januar 2021 ersatzlos entfallen! Bis Dezember 2020 erhielten bestimmte Unternehmen in NRW (inhabergeführte Unternehmen und Solo-Selbstständige) zusätzlich je Monat 1.000 Euro. Ab Januar 2021 werden nur noch die o.g. Fixkosten anteilig erstattet.

Wenn Sie keine oder nur sehr geringe Fixkosten haben, kommt für Sie statt der "Überbrückungshilfe" die "Neustarthilfe" in Betracht (siehe unten).

Wie wird der Antrag gestellt? Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Wie schon die erste und zweite Überbrückungshilfe kann nur ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt den Antrag stellen. Die Kosten für den Antrag gehören aber zu den "Fixkosten". Sie werden also anteilig erstattet.

Das Antragsverfahren ist elektronisch. In den meisten Fällen wird deshalb die Hilfe binnen weniger Tage ausgezahlt. Wie bei der Überbrückungshilfe 1 erwarten wir aber, dass in Einzelfällen sich die Entscheidung über bis zu drei Wochen hinziehen kann.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung. Wir stellen den Antrag aber nicht für alle unsere Mandanten. Bitte sprechen Sie uns daher unbedingt an, wenn wir den Antrag für Sie stellen sollen.

Weitergehende Informationen finden Sie beim Bundeswirtschaftsministerium  im Überblick und alle Einzelheiten in den ständig aktualisierten FAQ der Bundesregierung und den FAQ der Bundessteuerberaterkammer.

Die Neustarthilfe

Alternativ zur Überbrückungshilfe III können Solo-Selbstständige die sogenannte Neustarthilfe beantragen. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt.

Voraussetzungen
  • Sie müssen Ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben,
  • weniger als eine Vollzeit-Angestellte oder einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen,
  • bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sein,
  • keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen (die Gewährung von Überbrückungshilfe II ist unbeachtlich) und
  • ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben.
  • Außerdem müssen Sie im Zeitraum Januar bis Juni 2021 insgesamt einen Umsatzeinbruch von 60 % gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz 2019 (also dem halben Jahresumsatz 2019) erzielen.
Höhe

Die Höhe beträgt ein Viertel des (Netto-) Jahresumsatzes 2019, höchstens aber 7.500 Euro. Lassen Sie sich nicht von unsinnigen Berechnungen im Internet irritieren: Die Bundesregierung teilt in ihren Beispielberechnungen immer den Jahresumsatz zweimal durch zwei.

Wie wird der Antrag gestellt? Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Den Antrag auf Neustarthilfe können nur Sie  selbst stellen. Die Antragstellung ist nur über das Onlineportal "Elster Online" der Finanzverwaltung möglich. Wenn Sie sich dort noch nie angemeldet haben, müssen Sie einen Zugang erstellen. Das ist über den Button "Benutzerkonto erstellen" möglich. Nur, wenn Sie einen modernen elektronischen Personalausweis mit Chip und PIN haben und über ein modernes Smartphone verfügen, das einen sog. "NFC-Leser" hat und auf dem Sie die "AusweisApp2" installiert haben, können Sie sich sofort bei Elster Online anmelden. Ansonsten müssen Sie im Anmeldeprozess ein Software-Zertifikat erstellen und auf den Aktivierungscode, den Sie per Post vom Finanzamt erhalten, einige Tage warten.

Für den Antrag selbst gibt es hier eine so einfach wie möglich gestaltete Anleitung. Bitte folgen Sie den Schritten und lesen sich im Antrag alle Angaben sorgfältig durch.

Die Neustarthilfe soll sehr schnell bewilligt werden und nach wenigen Tagen ausgezahlt werden. Wir haben leider keine Erfahrungen mit der Bewilligungsdauer, weil wir an dem Verfahren nicht beteiligt sind.

Sie müssen vor Jahresende 2021 über Elster Online eine elektronische Rückmeldung durchführen. Wenn Sie dies nicht oder nicht pünktlich machen, müssen Sie die gesamte Neustarthilfe zurückzahlen. Sie werden daran nicht erinnert, weder von uns noch von den zuständigen Behörden. Bitte notieren Sie sich dies also unbedingt.

Wir können Ihnen bei der Beantragung der Neustarthilfe leider nicht helfen, da wir weder Zugang zum nur elektronisch verfügabren Antragsformular haben noch dies dürfen. Außerdem würden unsere Gebühren für eine solche Hilfestellung auch nicht ersetzt. Lediglich die Summe Ihrer Umsätze für 2019, die Sie im Antrag angeben müssen, können wir Ihnen mitteilen, wenn wir für Sie die Einkommensteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung für 2019 erstellt haben. Falls Ihnen diese Angabe fehlt, sprechen Sie uns gerne an.

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]