Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für 2013 läuft bald ab
ACHTUNG: Nur noch bis zum 31.12.2017 können Arbeitnehmer Steuererklärungen für das Steuerjahr 2013 einreichen!
Die Steuerfestsetzung für das Jahr 2013 verjährt zum 31.12.2017. Das heißt, wer erst nach diesem Zeitpunkt seine Steuererklärung für 2013 einreicht und nicht ohnehin dazu verpflichtet ist, der bekommt auch dann keine Erstattung, wenn ihm eigentlich eine Erstattung zustünde. Eine Steuererklärung gilt erst als abgegeben, wenn entweder eine unterschriebene Steuererklärung beim Finanzamt liegt oder die Steuererklärung authentifiziert übermittelt wurde. Wer seine Steuererklärung einfach mit einem Programm von zuhause aus erstellt und übermittelt, hat meistens nicht das dafür erforderliche Zertifikat. Er muss die komprimierte Steuererklärung – eine Papierkopie der erfassten Daten mit einem Barcode – drucken, unterschreiben und zum Finanzamt bringen. Wir als Steuerberatungskanzlei haben ein digitales Zertifikat und können Ihre Steuererklärung damit „unterschrieben“ übermitteln, um eine pünktliche Abgabe vor Jahresende sicherzustellen.
Wenn Sie Hilfe bei der Steuererklärung benötigen oder die Vorweihnachtszeit nicht mit dem Abtippen von Belegen und Steuerbescheinigungen verbringen möchten, helfen wir Ihnen gerne. Damit Sie am Sylvesterabend nicht an die Steuererstattung denken müssen, die Sie mit dem neuen Jahr verlieren!